Allgemeine Geschäftsbedingungen der Simon eventment GbR für JUST MEMORIES

I. Begriffsbestimmungen / Geltung und Änderung der AGB

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) dienen als Grundlage der Zusammenarbeit mit der Simon eventment GbR, Schallbruch 35, 42781 Haan, für deren.
Leistung im Rahmen von JUST MEMORIES.

2. Im Rahmen von JUST MEMORIES bietet die Simon eventment GbR die Erstellung individueller Hochzeitsvideos für Privatpersonen (Verbraucher) zur ausschließlich privaten Nutzung an.

3. Die Simon eventment GbR wird im Folgenden als „Auftragnehmer“ bezeichnet. Sie schuldet die Hauptleistung und soll die Vergütung erhalten. Als „Auftraggeber“ gilt derjenige, der die Hauptleistung erhalten soll und die Vergütung zu bezahlen hat. Das Vertragsverhältnis, in dem diese beiden Parteien zueinanderstehen, wird als „Auftrag“ bezeichnet.

4. Für alle Aufträge über Leistungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber im Rahmen von JUST MEMORIES gelten ausschließlich die nachfolgenden AGB. Sie gelten mit Auftragsbestätigung durch den Auftraggeber auch für alle folgenden Rechtsgeschäfte im Rahmen von JUST MEMORIES als vereinbart, soweit der Auftraggeber ihnen nicht unverzüglich nach Kenntnisnahme widerspricht.

5. Die folgenden AGB gelten unabhängig davon, ob der Auftragnehmer im eigenen oder im fremden Namen handelt und unabhängig davon, ob er auf eigene oder fremde Rechnung handelt.

6. Der Auftragnehmer behält sich vor die AGB aus sachlichen Gründen (bspw. Änderung von Gesetz oder Rechtsprechung, Änderung der wirtschaftlichen Verhältnisse oder des Geschäftsmodells) zu ändern. Entsprechende Änderungen werden dem Auftraggeber vor Inkrafttreten schriftlich mitgeteilt. Widerspricht der Auftraggeber nicht binnen sechs Wochen ab Bekanntgabe schriftlich, gelten die Änderungen als angenommen.

II. Vertragsschluss / Auftragsgegenstand / Leistungsumfang

1. Die individuellen Pläne und Wünsche der Auftraggeber sowie die Privatsphäre der Auftraggeber und ihrer Gäste haben für den Auftragnehmer höchste Priorität.

2. Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen aufgrund individuell vereinbarter Aufträge, auf die die Bestimmungen dieser AGB Anwendung finden.

3. Die Bedarfsermittlung und Angebotserstellung durch den Auftragnehmer erfolgt auf der Grundlage eines persönlichen Kennenlernens (ggf. per Videocall) von Auftragnehmer und Auftraggeber.

4. Das individuelle Angebot nebst Leistungsbeschreibung übermittelt der Auftragnehmer schriftlich. Der Auftrag kommt mit der schriftlichen Auftragsbestätigung durch den Auftraggeber zustande. Angebot und Auftragsbestätigung können auch per E-Mail erfolgen.

5. Der Gegenstand und Umfang des Auftrags richtet sich nach der im bestätigten Angebot festgelegten Leistungsbeschreibung des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer schuldet keine Leistungen, die nicht ausdrücklich individuell vereinbart wurden.

6. Im Rahmen der Leistungsbeschreibung hat der Auftragnehmer bei Erstellung des Videos Gestaltungsfreiheit. Der Auftragnehmer ist bemüht die Hochzeit mit allen Höhepunkten und Gästen videografisch festzuhalten, es wird jedoch keine Garantie für die Aufnahme jedes einzelnen Gastes abgegeben, ebenso wenig für das Festhalten von jedem einzelnen Moment, welcher beispielsweise spontan geschieht.

7. Der Auftragnehmer bestimmt den Einsatz seiner Mitarbeiter nach Verfügbarkeit und ist berechtigt, sich Dritter als Subunternehmer zur Leistungserbringung zu bedienen. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber über den beabsichtigten Einsatz von Mitarbeitern und Dritten vorab informieren und den Namen und die Funktion der Personen nennen. Der Auftraggeber ist zur Ablehnung berechtigt, sofern er innerhalb einer Frist von einer Woche schriftlich widerspricht und in der Person des Dritten ein wichtiger Grund liegt.

III. Pflichten des Auftraggebers

1. Um eine vertrauensvolle und produktive Zusammenarbeit zu gewährleisten, ist eine Mitwirkung der Auftraggeber erforderlich.

2. Der Auftraggeber wird dem Auftragnehmer alle Informationen und Unterlagen, die für die Erfüllung des Auftrags notwendig sind, rechtzeitig und im vereinbarten oder notwendigen Umfang kostenlos zur Verfügung zu stellen, dem Auftragnehmer die für die Leistungserbringung notwendigen Rechte kostenlos einräumen sowie alle sonstigen Mitwirkungshandlungen rechtzeitig und kostenlos erbringen. Dazu gehört insbesondere aber nicht abschließend die rechtzeitige Zurverfügungstellung der zur Vertragserfüllung notwendigen Informationen, Daten, Bilder, (Ablauf-)Pläne sowie der Zugang zu und Drehgenehmigungen hinsichtlich der vereinbarten Locations. Benötigte Unterlagen sind in einem gängigen, unmittelbar verwertbaren, digitalen Format an den Auftragnehmer zu übermitteln.

3. Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle Personen, welche auf den Aufnahmen zu sehen sein werden (Gäste, Standesbeamte, Pfarrer, Dienstleister etc.), die Informationen zur Datenverarbeitung des Auftragnehmers zur Kenntnis genommen haben und eine Einwilligungserklärung hinsichtlich der Aufnahmen abgegeben haben.

4. Der Auftraggeber haftet dafür, dass er zur umfassenden Verwendung der dem Auftragnehmer zur Verfügung gestellten Informationen und Unterlagen berechtigt ist, und stellt den Auftragnehmer insoweit von Ersatzansprüchen Dritter frei. Der Auftragnehmer ist zur Überprüfung der Richtigkeit der Aussagen nicht verpflichtet. Haben fehlerhafte, unvollständige, berichtigte oder fehlende Angaben des Auftraggebers insoweit Einfluss auf die Arbeit des Auftragnehmers, als dass Arbeiten ganz oder teilweise wiederholt werden müssen oder verzögert werden, so trägt der Auftraggeber den hierdurch entstehenden Schaden.

5. Der Auftraggeber wird Daten und Programme und sonstige Unterlagen jeweils vor Übergabe an den Auftragnehmer sichern, um bei Datenverlust die Wiederherstellung zu ermöglichen.

6. Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers begründen kein Miturheberrecht und haben keinen Einfluss auf die Vergütung.

7. Der Auftraggeber wird weitere Auftragsvergaben an Dritte, die im direkten Zusammenhang mit der jeweiligen Leistung des Auftragnehmers stehen, nur im Einvernehmen mit dem Auftragnehmer erteilen.

IV. Fristen / Abnahme bei Werkleistung

1. Sind Termine und Lieferfristen nicht ausdrücklich schriftlich fix vereinbart, sind sie als unverbindliche Orientierungshilfen zu verstehen, welche vom Auftragnehmer bestmöglich eingehalten werden.

2. Sofern vom Auftragnehmer ein bestimmter Arbeitserfolg, d.h. ein individualisierbares Werk, geschuldet, ist der Auftraggeber zur Abnahme verpflichtet.

3. Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn sie nicht innerhalb von 14 Tagen nach Übergabe schriftlich (E-Mail ist ausreichend) an den Auftragnehmer durch den Auftraggeber erklärt oder verweigert wird, soweit das Arbeitsergebnis im Wesentlichen dem bestätigten Angebot entspricht. Spätestens mit der Zahlung oder Nutzung der Leistung gilt die Abnahme als erfolgt.

4. Beanstandungen offensichtlicher Mängel sind innerhalb von 14 Tagen nach Übergabe schriftlich (E-Mail ist ausreichend) bei dem Auftragnehmer geltend zu machen. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelrüge.

5. Wegen unerheblicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden. Unerhebliche Mängel sind solche, die die Benutzbarkeit der Leistung weder aufheben noch erheblich beeinträchtigen.

6. Die beschriebenen Eigenschaften der Leistung werden nur im Rahmen der notwendigen Gestaltungsfreiheit zugesichert. Die Abnahme darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden. Im Rahmen des Auftrags besteht grundsätzlich Gestaltungsfreiheit, insoweit diese nicht schriftlich eingeschränkt wird.

7. Sofern die Abnahme wegen wesentlicher Mängel zurecht verweigert wird, wird der Auftraggeber dem Auftragnehmer die Abweichungen in angemessener Frist beseitigen und das Arbeitsergebnis erneut zur Abnahme vorlegen.

8. Kommt der Auftragnehmer seiner Verpflichtung auf Behebung von Mängeln nach, hat der Auftraggeber nicht das Recht, Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen, sofern nicht ein Fehlschlagen der Nachbesserung vorliegt.

9. Die Übergabe erfolgt auf einer vom Auftragnehmer gewählten Onlineplattform und gilt als erfolgt, mit Übersendung eines Passwort-geschützen Zugangs-Links an eine vom Auftraggeber benannte E-Mail-Adresse.

10. Nach Abnahme durch den Auftraggeber oder aber nach Ablauf von 14 Tagen ohne Beanstandung erhält der Auftraggeber per E-Mail einen Download-Link zu dem fertigen Video.

11. Kommt der Auftraggeber in Verzug der Annahme, so geht die Gefahr ab diesem Zeitpunkt auf ihn über.

12. Die Zusendung und Rücksendung von Leistungen und Unterlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.

V. Gewährleistung

1. Die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ist auf 12 Monate ab Ablieferung begrenzt. Gewährleistungsansprüche hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen.

2. Die Beschränkung der Gewährleistung gilt nicht für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften oder Arglist.

VI. Vergütung / Mehraufwand / Reisekosten

1. Sämtliche Leistungen, die der Auftragnehmer für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Die geschuldete Vergütung ergibt sich aus dem Angebot. Soweit für eine Leistung keine Vergütung bestimmt ist, gelten die üblichen Stunden- und Tagessätze des Auftragnehmers, hilfsweise marktübliche Preise als vereinbart.

2. Sofern nicht individualvertraglich anders vereinbart (etwa durch Vereinbarung von kostenfreien Korrekturschleifen), so sind Sonder- und/oder Mehrleistungen des Auftragnehmers, welche der Auftraggeber während der Leistungserbringung oder nach (Teil-)Abnahme wünscht, gesondert zu vergüten.
2.1. Sonder- und/oder Mehrleistungen stellen insbesondere Änderungs- und Ergänzungswünsche des Auftraggebers dar, die über den in Leistungsbeschreibung vereinbarten Umfang hinausgehen, bspw. Erhöhungen des Leistungsumfanges oder Änderungen bereits hergestellter Filmteile.  
2.2. Änderungs- und Ergänzungswünsche sind schriftlich mitzuteilen. Der Auftragnehmer wird dem Auftraggeber die voraussichtlichen Kosten unverzüglich mitteilen.
2.3. Jeder Mehraufwand des Auftragnehmers wird gemäß den vereinbarten Stunden- und/ oder Tagessätzen berechnet, sofern nicht schriftlich vorab eine anderweitige Vergütungsabrede getroffen wird.

3. Weitere Gebühren und sonstige Abgaben (bspw. Künstlersozialkasse, GEMA oder sonstige Verwertungsgesellschaften) hat der Auftraggeber – auch bei einer nachträglichen Erhebung - zu tragen.

4. Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.

5. Soweit Verträge mit Dritten im Namen und für die Rechnung des Auftraggebers abgeschlossen werden, tritt der Auftragnehmer lediglich als Vermittler auf. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, insbesondere von der Verpflichtung zur Zahlung der Vergütung für die Fremdleistung.

VII. Zahlung / Rechnung

1. Der Auftragnehmer stellt seine Leistungen in Rechnung. Die Preise verstehen sich als Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen sind.

2. Er ist berechtigt, Vorschusszahlungen zu verlangen sowie Abschlagszahlungen entsprechend der erbrachten Leistung. Teilleistungen können nach Ablieferung in Rechnung gestellt werden. Auslagen und Kosten sind mit Rechnungstellung fällig.

3. Die Zahlung erfolgt innerhalb von zwei Wochen nach Rechnungsstellung ohne Abzug, soweit keine anderen Zahlungsbedingungen vereinbart sind.

4. Rechnungsbeanstandungen sind dem Auftragnehmer innerhalb einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach Erhalt der jeweiligen Rechnung schriftlich mitzuteilen.

5. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Leistungen zurückzuhalten, wenn der Auftraggeber mit der Abnahme von Leistungen oder Teilleistungen oder mit der Bezahlung abgenommener Leistungen in Verzug ist.

6. Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung wechselseitiger Forderungen nicht berechtigt, sofern die Gegenforderung nicht rechtskräftig festgestellt, entscheidungsreif oder unbestritten ist und es sich nicht um einen Schadenersatzanspruch handelt, der sich gegen die geltend gemachte Forderung richtet.

VIII. Urheber-, Nutzungs-, Leistungsschutzrechte

1. Der Auftraggeber erkennt an, dass es sich bei den Leistungen des Auftragnehmers im Verhältnis zwischen den Vertragsparteien um urheberrechtlich geschützte Werke des Auftragnehmers handelt.

2. Der Auftraggeber erwirbt mit vollständiger Bezahlung der Vergütung die Nutzungsrechte, die erforderlich sind, um dem Vertragszweck, der Erstellung eines Hochzeitsvideos ausschließlich für private Nutzung, zu erfüllen. Sofern nicht individualvertraglich anders vereinbart, erwirbt der Auftraggeber das exklusive Nutzungsrecht, zeitlich und räumlich unbeschränkt. Ohne ausdrückliche individualvertragliche Vereinbarung gilt als Zweck des Vertrages nur der vom Auftraggeber bei Auftragserteilung erkennbar gemachte Zweck. Der Auftraggeber trägt die Beweislast hierfür.

3. Der Auftragnehmer hat ein Recht darauf, bei Veröffentlichungen über die Leistung sowie in der Leistung selbst als Urheber genannt zu werden. Seine Urheberbezeichnung ist, wie von ihm angegeben, anzubringen, wenn und soweit dies technisch möglich ist.

II. Haftung / Freistellung

1. Der Auftragnehmer haftet für durch ihn oder seine Erfüllungsgehilfen entstandene Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Im Übrigen haftet er für leichte Fahrlässigkeit nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalspflicht). Von besonderer Bedeutung sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber vertrauen darf. Diese Haftung ist auf vorhersehbare, bzw. typische Schäden begrenzt.

2. Vertragliche Haftungsansprüche verjähren nach einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.

3. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit des Auftragnehmers oder dessen Erfüllungsgehilfen sowie für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften, Arglist, Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit oder einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

4. Soweit Verträge mit Dritten im Namen und für die Rechnung des Auftraggebers abgeschlossen werden, tritt der Auftragnehmer lediglich als Vermittler auf. Der Auftragnehmer übernimmt für die Leistung des Dritten gegenüber dem Auftraggeber keine Haftung. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von etwaigen Ansprüchen des Dritten frei.

5. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die rechtliche Zulässigkeit der Leistung selbstständig und gewissenhaft zu prüfen. Der Auftragnehmer haftet, außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, nicht für die rechtliche Zulässigkeit seiner Leistung. Dies gilt insbesondere für den Fall des Verstoßes gegen Vorschriften des Urheberrechts oder des allgemeinen Persönlichkeitsrechts in seiner Ausprägung des Rechtes an Wort und Bild sowie datenschutzrechtlicher Vorschriften. Eine Pflicht zur rechtlichen Beratung durch den Auftragnehmer besteht nicht. Er wird den Auftraggeber auf rechtliche Bedenken hinweisen, soweit sie ihm bekannt sind. Für vom Auftraggeber freigegebene und vervielfältigte Arbeiten entfällt jede weitergehende Haftung des Auftragnehmers.

6. Eine Prüfung der rechtlichen Zulässigkeit des Arbeitsergebnisses wird nur dann vom Auftragnehmer geschuldet, wenn dies ausdrücklich zwischen den Parteien vereinbart ist. In diesem Fall trägt der Auftraggeber entstehende Kosten und Gebühren. Dies gilt auch für die Beauftragung Dritter (bspw. Rechts- oder Patentanwälten) zu marktüblichen Konditionen. Soweit nichts anderes vereinbart ist, gilt eine Leistung auch dann als vertragsgemäß erbracht, wenn sie nicht eintragungs- oder schutzfähig ist.

IX. Vertragsauflösung

1. Sollte der Auftraggeber den Vertrag vorzeitig beenden, erhält der Auftragnehmer die vereinbarte Vergütung, muss sich jedoch ersparte Aufwendungen oder durchgeführte oder böswillig unterlassene Ersatzaufträge anrechnen lassen.

2. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

X. Datenschutz / Einwilligungen

1. Der Auftraggeber bestätigt, dass von ihm oder auf seine Veranlassung von Dritten an den Auftragnehmer übermittelte, personenbezogene Daten entsprechend den einschlägigen Bestimmungen des Datenschutzes erhoben und verarbeitet wurden.

2. Sofern Einwilligungen Betroffener erforderlich sind, stellt der Auftraggeber sicher, dass alle betroffenen Personen, die Informationen zur Datenverarbeitung des Auftragnehmers zur Kenntnis genommen haben und eine Einwilligungserklärung abgegeben haben.

XI. Vertraulichkeit

1. Der Auftragnehmer wird über alle ihm im Zusammenhang mit der Vertragsdurchführung bekannt gewordenen Informationen, Kenntnisse und Erfahrungen bezüglich der Auftraggeber, deren Gästen, Dienstleistern oder sonstigen in die Hochzeit involvierten Personen gegenüber unbefugten Dritten striktes Stillschweigen wahren und diese weder selbst verwerten noch durch Dritte verwerten lassen und Dritten diese auch nicht zugänglich machen. Dies betrifft insbesondere aber nicht abschließend Informationen bezüglich der Gästeliste, Eventlocations, Abläufe sowie jegliche Informationen aus der Privatsphäre der Auftraggeber oder deren Gäste

2. Die Geheimhaltungspflicht bezieht sich auch auf die Zeit nach Beendigung der Zusammenarbeit der Parteien.

XII. Anwendbares Recht

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates des gewöhnlichen Aufenthaltes des Auftraggebers gewährte Schutz diesem nicht entzogen wird.

Stand Januar 2020

Widerrufsbelehrung

Als Verbraucher haben Sie bei Abschluss des Vertrages mit der Simon eventment GbR im Wege eines Fernabsatzgeschäfts grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht (Absatz 1), über das wir Sie nach Maßgabe des gesetzlichen Musters nachfolgend informieren. Die Ausnahmen vom Widerrufsrecht sind in Absatz (2) geregelt. In Absatz (3) findet sich ein Muster-Widerrufsformular.

I. Widerrufsrecht

1. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angaben von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

2. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.

3. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Simon eventment GbR, Schallbruch 35, 42781 Haan) mittels einer eindeutigen Erklärung (zB ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

4. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

II. Folgen des Widerrufs

1. Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstige Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

2. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Ware wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

3. Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrages unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.

4. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.

5. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

III. Ausnahmen

Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Ton- oder Videoaufnahmen oder Computersoftware in einer versiegelten Packung, wenn die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde.

IV. Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
An Simon eventment GbR, Schallbruch 35, 42781 Haan; post@just-memories.de


Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/ die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
— Bestellt am (*)/erhalten am (*)
— Name des/der Verbraucher(s)
— Anschrift des/der Verbraucher(s)
— Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
— Datum
(*) Unzutreffendes streichen

NOCH FRAGEN? SCHREIBT UNS!
DAs sagen unsere Brautpaare
Der Film ist der absolute Hammer!!!! Jedes Jahr an unserem Hochzeitstag schauen wir uns den Film an. Und dann lachen und weinen wir gemeinsam, wenn wir uns das Rohmaterial stundenlang anschauen :-) 
Sowas emotionales und schönes haben wir noch nie gesehen!
Wir danken Euch für eure tolle Arbeit, dass Ihr so seid wie ihr seid und
macht weiter so! Und bitte bleibt so wie ihr seid!!!
jessy + TONI
Vielen lieben Dank für diese tollen Filme und die total unkomplizierte Art von euch Beiden. Wir sind ganz begeistert, dass so viele einzigartige Momente von unserem schönsten Tag festgehalten wurden. Wir würden euch immer wieder engagieren. Macht weiter so!!
CHRISTINA + MATZE
Wir können es gar nicht in Worte fassen, wie viel uns der Film bedeutet - es war mit Abstand die beste Entscheidung, dass genau IHR uns an unserem schönsten Tag begleitet habt! Ihr beide seid einfach toll !! :-) Ihr habt unsere Vorstellung weitaus übertroffen und gibt wirklich jedes Detail perfekt wieder (ich muss schon wieder weinen :-)) - DANKE EUCH! Fühlt euch gedrückt!
SARAH + SASCHA
Erstmal, nicht nur, dass ihr beide als Team eine hervorragende Arbeit macht, nein, jeder hat so von euch geschwärmt, ihr seid so lieb und habt eine so herzliche Ausstrahlung. Felix und ich, haben uns so unfassbar wohl gefühlt. Wir sind total glücklich, dass ihr uns an dem Tag begleitet habt und würden euch jederzeit für was auch immer wieder dabeihaben wollen 😍 
Als das Paket kam, waren wir echt hin und weg. Diese kleine Aufmerksamkeit mit den Gin, so schön verpackt mit so viel Liebe und Detail. Das spiegelt euch wieder und wir haben uns so gefreut! ❤️  DANKE dafür!!!
LISA + FELIX
Nous avons passé un moment inoubliable avec Patrycja et Kevin et grâce à leur professionnalisme et à leur talent de créativité le film de notre mariage est de toute beauté!! Un grand merci à tout les deux. Nous vous les conseillons vivement ils sont super top!!!
kristina + gianni